Lockerungen bei Hygienevorschriften ab 10. Juni

Auf Basis der neuen Rahmenordnung für Gottesdienste können wir ab 10. Juni Lockerungen während der Gottesdienste in unserer Pfarrkirche umsetzen.

Zusammenfassend sind folgende Hygienevorschriften ab Do. 10. Juni gültig.

thumbnail of Hygiene_Plakat_20210610

Grundsätzlich ist auch Chorgesang ohne Maske , mit mind. 1 Meter Abstand im Rahmen des Gottesdienstes erlaubt. Notwendig dazu ist ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr der Chormitglieder durch die 3G-Regel (geimpft/getestet/genesen).